Jeder Haushalt ist berechtigt, maximal einmal pro Jahr
Sperrmüll abholen zu lassen.
Bitte geben Sie eine korrekte E-Mail-Adresse an. Sie erhalten die Eingangsbestätigung per E-Mail. Schauen Sie regelmäßig in Ihrem Posteingang sowie dem Spamordner nach, da die Terminbenachrichtigung bei Angabe einer E-Mail-Adresse ebenfalls vorrangig auf diesem Weg erfolgt.
Was gehört zum Sperrmüll?
https://www.landkreis-bautzen.de/abfall-abc.php
Die Abholung erfolgt an einer frei zugänglichen Stelle an der Grundstücksbegrenzung oder dem Tonnenstellplatz. Eine Abholung aus Gebäuden erfolgt nicht. Privatgrundstücke werden nicht befahren.
Informationen zur Datenerhebung durch die Abfallwirtschaft